Unfallwagen: Das sollte man beim Verkauf beachten

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Oft gehen Autobesitzer davon aus, dass man einen Unfallwagen so gut wie gar nicht mehr verkaufen kann und darf. Das entspricht allerdings nicht der Realität: einen Unfallwagen kann man durchaus noch verkaufen. Man muss allerdings ein paar Aspekte beachten. Oft kommt dabei zum Beispiel die Frage auf, in welchen Fällen man überhaupt angeben muss, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, und was man sonst noch beachten sollte, damit der Verkauf des Fahrzeugs so reibungslos wie nur möglich über die Bühne geht. Auf was es beim Verkauf ankommt, wird im Folgenden genauer erklärt.

Wann handelt es sich überhaupt um einen Unfallwagen?

Die Frage, die sich Besitzer am häufigsten stellen, ist die, wann es sich überhaupt um einen Unfallwagen handelt und wann man den Wagen beim Verkauf als einen solchen deklarieren muss. Hier ist es so, dass rein theoretisch gesehen jedes Fahrzeug, das durch irgendein plötzliches Ereignis beschädigt wurde, kein unfallfreies Fahrzeug mehr ist. Nun gibt es aber einen recht großen Graubereich, was den Umfang des Schadens betrifft.

Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, der 200 Euro nicht übersteigt, muss man den Wagen nicht als Unfallwagen bezeichnen. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Kratzer, Beulen und Abplatzer. In den meisten Fällen kommt es beim Parken zu solchen Beschädigungen. Wenn bei einem kleinen Rempler die Stoßstange abfällt, sich anschließend aber wieder anstandslos anbringen lässt, kann man das unter Umständen immer noch als Bagatelle ansehen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, vor Ort ein Gutachten erstellen zu lassen. Wenn man beispielsweise in Berlin wohnt, sollte man ein Unfallgutachten in Berlin in Anspruch nehmen.

Wie kann man einen Unfallwagen verkaufen?

Grundsätzlich kann man ein Unfallfahrzeug ganz normal verkaufen – wie jedes andere gebrauchte Fahrzeug eben auch. Enorm wichtig ist allerdings, dass man alle Beschädigungen genau dokumentiert und auch im Kaufvertrag schriftlich festhält. Beim Verkauf gibt es fünf Tipps, die man beachten sollte.

1. Mängel müssen im Kaufvertrag erwähnt werden
Wie bereits erwähnt, sollte man alle Beschädigungen und Reparaturen am Fahrzeug im Kaufvertrag dokumentieren. Dadurch ist man nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern wirkt darüber hinaus auch noch seriös und vertrauenswürdig.

2. Eine Probefahrt anbieten
Wenn sich ein Käufer für den Wagen interessiert, sollte man diesem ermöglichen, eine Probefahrt durchzuführen. Somit kann der Käufer prüfen, ob der Zustand des Wagens seinen Erwartungen entspricht.

3. Belege und Gutachten aufbewahren und vorzeigen
Wenn eine größere Reparatur durchgeführt wurde, sollte man die Belege für diese auf jeden Fall aufbewahren und dem Käufer vorlegen. Wie bereits erwähnt, ist auch ein Gutachten ein Aspekt, der nochmal für mehr Vertrauen und Seriosität sorgt.

4. Ausschluss der Haftung
Zusätzlich sollte man im Vertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. In diesem Zusammenhang sollte man auch keine zusätzlichen Garantien oder Zusagen abgeben, damit man auf der sicheren Seite ist.

5. Einen passenden Händler suchen
Manchmal kann es sein, dass sich kein privater Käufer für den Wagen findet. In einem solchen Fall kann es eine gute Idee sein, sich an einen Händler zu wenden, der sich auf den Ankauf von Unfallfahrzeugen spezialisiert hat.