Doppelkarte

Kategorien Versicherung

Die Doppelkarte seiner Kfz-Versicherung wird vom Versicherungsnehmer insbesondere bei der Zulassung seines Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle benötigt. Darüber hinaus wird die Doppelkarte auch bei Halterwechsel, Wechsel der Fahrzeugversicherung oder Verlust des Kfz-Kennzeichens verwendet. Mit der Vorlage der Doppelkarte bei der Zulassungsstelle wird das grundsätzliche Bestehen eines Versicherungsvertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kfz-Versicherung bestätigt, auch wenn er noch nicht formell unterzeichnet oder abgeschlossen ist. Der Versicherungsvertrag muss mindestens eine Vereinbarung über die Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten, da diese für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch ist.

Mit der Ausstellung der Doppelkarte, die bei der Kfz-Versicherung zu beantragen ist, werden alle Rechte und Pflichten auf beide Vertragsparteien, d.h. sowohl den Versicherungsnehmer als auch die Kfz-Versicherung, übertragen. Das bedeutet im Prinzip, dass sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämien verpflichtet und die betreffende Kfz-Versicherung eine Schadenregulierung übernehmen muss, auch wenn der eigentliche Vertrag noch nicht unterzeichnet ist.
Um den Missbrauch der Doppelkarte bestmöglich zu verhindern, hat der Gesetzgeber § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes formuliert. In diesem Absatz heißt es, dass die Kfz-Versicherungsgesellschaft im Falle der Weigerung des Kunden, die Versicherungsprämie zu zahlen, das Recht hat, nach Beantragung und Ausstellung einer Doppelkarte eine so genannte Geschäftsgebühr zu erheben.

Seit dem 01.01.2003 wird die Doppelkarte eigentlich nur noch als Deckblatt bezeichnet, was jedoch den Sinn und Zweck dieses Dokuments nicht verändert. Der ursprüngliche Name wurde allgemein akzeptiert, weil die Zulassungsstelle nach Erteilung eines Kennzeichens eine Kopie per Post an die Kfz-Versicherung des Eigentümers schickte. Im Zeitalter der elektronischen Datenerfassung wird die Kfz-Versicherung nicht mehr per Post, sondern nur noch per E-Mail informiert, weshalb die Doppel- oder Deckungskarte nur noch in einer einfachen Version erhältlich ist.