Kraftfahrzeugsteuer

Kategorien Versicherung

Die Kfz-Steuer ist neben den Kosten für Kraftstoff (Benzin oder Diesel) oder Kfz-Versicherung auch eine der sogenannten Instandhaltungskosten für ein Fahrzeug in Deutschland. Die Kfz-Steuer ist für alle Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen gefahren werden, fällig, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland zugelassen sind. Die Kfz-Steuer wird auch für die Vergabe eines Kennzeichens für Oldtimer oder Transferfahrten erhoben. Je nach Fahrzeugtyp sind für die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer verschiedene Faktoren von besonderer Bedeutung.

Bei Motorrädern richtet sich die Besteuerung ausschließlich nach dem Hubraum, während bei Personenkraftwagen auch der Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Schadstoffen eine Rolle spielt. Caravans und Wohnmobile werden im Rahmen der Kfz-Steuer sowohl nach Gesamtgewicht als auch nach Schadstoffemissionen bewertet. Alle anderen Fahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen und andere Zugmaschinen, werden nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht sowie nach Schadstoff- und Geräuschemissionen besteuert, wenn ihr Gewicht 3,5 Tonnen übersteigt.

Die Kfz-Steuer soll das Fahren in emissionsarmen Fahrzeugen belohnen. In bestimmten Fällen kann sich daher auch die Nachrüstung älterer Fahrzeuge lohnen, z.B. durch den Einbau eines noch nicht installierten Rußpartikelfilters. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2007 zugelassen, kann eine Befreiung von der Kfz-Steuer von bis zu 330 € gewährt werden.
Für die Besteuerung von Personenkraftwagen werden diese in verschiedene Schadstoffklassen eingeteilt, wobei diese Klassen sowohl für Fahrzeuge mit Benzinmotor als auch für Dieselfahrzeuge gelten. Der Benzinmotor ist im Rahmen der Kfz-Steuer deutlich günstiger als der Dieselmotor. Motorräder hingegen werden viel individueller besteuert. Hier sind pro Jahr 1,84 € Kfz-Steuer für jeden angefangenen 25 ccm Hubraum zu zahlen. Für Motorräder gibt es keine Steuerobergrenze, während dies für Personenkraftwagen durch die Einstufung in die höchste Schadstoffklasse erreicht wird.

Die Einteilung in die einzelnen Schadstoffklassen ist bei Personenkraftwagen anhand der sechsstelligen Schlüsselzahl im Fahrzeugschein auf den ersten Blick zu erkennen. Entscheidend dafür sind die letzten beiden Ziffern im Feld „Fahrzeug- und Karosserietyp“.

Für LKWs ist die Kfz-Steuer wie folgt strukturiert (Beträge pro 100 kg): bis zu 2000 kg 11,25 € sind fällig, 2001 – 3000 kg 12,02 € und von 3001 – 3500 kg 12,78 €. Ausgehend von einem Gesamtgewicht werden auch die Schadstoff- und Lärmemissionen berücksichtigt.