Ausländische Fahrzeuge

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Verkehrsunfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland
Während die Schadenregulierung bei einem Unfall innerhalb Deutschlands mit zwei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen im Allgemeinen relativ unproblematisch ist, ist sie bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen etwas schwieriger. In Deutschland und den meisten anderen Ländern, insbesondere innerhalb der EU, ist eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr. Allerdings können trotz der Tatsache, dass der ausländische Gegner eine Autoversicherung hat, Probleme auftreten, da die Deckungssummen in der Regel niedriger sind als bei der deutschen Autoversicherung. Bei Schäden, die über die Deckungsgrenze der ausländischen Kfz-Versicherung hinausgehen, musste die eigene Kaskoversicherung früher eingreifen.
Darüber hinaus musste die Höhe des Schadens von einem von der Kfz-Versicherungsgesellschaft des ausländischen Unfallgegners beauftragten ausländischen Sachverständigen oder Rechtsanwalt ermittelt werden.

In den letzten Jahren wurde die grenzüberschreitende Schadenregulierung jedoch erheblich vereinfacht. Für den Fall eines Unfalls mit ausländischen Fahrzeugen vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. eine deutsche Kfz-Versicherung, die die Differenz zwischen der Versicherungssumme der ausländischen Kfz-Versicherung und dem tatsächlichen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug im Rahmen der Kfz-Haftpflicht deckt. Diese Verordnung ist in der EU seit 2003 in Kraft.
Bei Auslandsreisen mit dem Auto wird dringend empfohlen, die so genannte Grüne Karte mitzuführen, auch wenn sie nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, da der Kennzeichenvertrag innerhalb der EU gilt. Die Green Card ist bei den Kfz-Versicherungen erhältlich und erleichtert die Abwicklung von Formalitäten nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der ausländische Unfallgegner auch die Grüne Karte seiner Kfz-Versicherung bei sich hat.

Die Green Card dient dem Nachweis der Existenz einer Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, das an einem Unfall in Deutschland beteiligt ist. Die Diskussion über die Frage der Schuld hingegen ist analog zu einem Unfall mit zwei inländischen Fahrzeugen. Die Leistungspflicht geht auf die Kfz-Versicherung des Verursachers über.

Mehr dazu liest man oft in den Nachrichten Schweiz.