Kfz-Rechtsschutzversicherung

Kategorien Versicherung

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung orientiert sich im Wesentlichen an der üblichen Rechtsschutzversicherung oder ist Teil dieser Art von Versicherung. Sie ist jedoch in der Regel nicht in der Kfz-Versicherung enthalten, da die Kfz-Rechtsschutzversicherung eine freiwillig abgeschlossene Einzelversicherung ist. Die Rechtsschutzversicherung kann eine wertvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung im Falle eines Rechtsstreits infolge eines Verkehrsunfalls sein. Der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung wird besonders deutlich, wenn sich der Versicherungsnehmer im Gesetz sieht und selbst ein Verfahren einleiten will. Da Gerichtsverfahren in der Regel sehr kostspielig sind und die Kosten unabhängig vom späteren Urteil zunächst vom Kläger erstattet werden müssen, sollte die Verkehrsrechtsschutzversicherung sicherstellen, dass in Deutschland jeder auf seine Kosten kommen kann.

Im Rahmen der Kfz-Rechtsschutzversicherung können folgende Merkmale des Rechtsschutzes zum Tragen kommen: Schutz vor Schadenersatz, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht.

Die Kfz-Versicherung deckt im Falle eines Verkehrsunfalls nur den Sachschaden am Fahrzeug, nicht aber den entgangenen Gewinn durch den Unfall. Hier setzt die Kompensationsversicherung an und ersetzt den nachweislich entstandenen Vermögensschaden.

Die Verfolgung von Verwaltungsdelikten des Versicherungsnehmers im öffentlichen Straßenverkehr ist ebenfalls Teil des verkehrsrechtlichen Schutzes. Der strafrechtliche Schutz ist bei vom Versicherungsnehmer verursachten Verkehrsunfällen erforderlich, bei denen neben Sachschäden auch Personenschäden stattgefunden haben, da es sich rechtlich gesehen um eine Straftat handeln kann.

Damit die Rechtsschutzversicherung für Kraftfahrzeuge vollständig entschädigungspflichtig ist, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Eine aktive Strafverfolgung ist im Rahmen der Kfz-Rechtsschutzversicherung nicht möglich. Einzige Ausnahme ist der Opferrechtsschutz, der im Zusammenhang mit der Kfz-Rechtsschutzversicherung nicht von Bedeutung ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Kfz-Rechtsschutzversicherung eine Leistung prüfen und gegebenenfalls auch ablehnen. Darüber hinaus kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch zum Verlust des Schutzes aus der normalen Kfz-Versicherung für das Fahrzeug, wie z.B. dem versicherten Gebrauchtwagen, führen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich nur die entstandenen Gerichtskosten, nicht aber die gegen den Versicherungsnehmer verhängten Bußgelder oder Strafen. Die Gerichtskosten umfassen Anwaltskosten, Zeugenhonorare, Sachverständigenkosten und die entsprechenden Kosten der Gegenpartei.