Versicherungsarten

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In Deutschland gibt es drei Hauptbereiche der Kfz-Versicherung. Dies sind insbesondere die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Insbesondere die beiden letztgenannten werden oft im selben Atemzug erwähnt und meist als Vollkaskoversicherung bezeichnet. Während der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, um ein Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen, sind die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung freiwillige Kfz-Versicherungen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmer, die unschuldig an einem Unfall beteiligt sind, ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte, in der Regel den Unfallverursacher, nicht kennen. Die Gefahr kann z.B. bestehen, wenn der Verursacher des Unfalls zahlungsunfähig ist, insbesondere wenn es sich um größere Schadensummen von mehreren tausend Euro oder mehr handelt. Aus diesem Grund deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden am Fahrzeug der anderen Partei. Im Gegenzug steigt die versicherte Person in ihrer Schadenfreiheitsklasse ihrer Autoversicherung auf und verliert einige Prozentpunkte ihres Rabatts.

Bei der Kaskoversicherung wird in der Regel ein Selbstbehalt des Versicherungsnehmers vereinbart, dessen Höhe flexibel ausgehandelt werden kann, in der Regel aber rund 350,- € beträgt. Insbesondere bei kleineren Schäden kann es für den Versicherungsnehmer günstiger sein, auf die Leistungen der Teil- oder Vollkaskoversicherung zu verzichten und den Schaden selbst zu tragen, um eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts zu vermeiden.

Obwohl die Teilkaskoversicherung als freiwillige Kfz-Versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird sie insbesondere für neue oder wertvolle Fahrzeuge empfohlen. Schadensfälle, in denen die Teilkaskoversicherung zu zahlen hat, werden in der Regel durch so genannte höhere Gewalt verursacht. So werden beispielsweise Hagelschläge, Stürme oder Wildunfälle als höhere Gewalt eingestuft. Wurde eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, wird diese den Schaden regulieren. Da die Teilabdeckung nicht an den Schadenfreiheitsrabatt gebunden ist, bleibt die Versicherungsprämie unverändert.

Die Vollkaskoversicherung, die ebenfalls freiwillig ist, ist eine Art Kfz-Versicherung, die Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall abdeckt. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung ist die Vollkaskoversicherung an den Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt, weshalb der Versicherungsnehmer bei seiner Kfz-Versicherung etwas schlechter behandelt wird.