Unfall im Ausland

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Ein Verkehrsunfall ist immer lästig, auch wenn er nur mit einem Blechschaden endet. Viele Formalitäten müssen geklärt werden, um alle notwendigen Schritte zu unternehmen, aber zunächst muss die Frage der Schuld geklärt werden. Bei einem Unfall im Ausland sind die Verfahren um ein Vielfaches komplizierter, insbesondere wenn es sich um zwei in verschiedenen Ländern, d.h. mit unterschiedlichen Kennzeichen, zugelassene Fahrzeuge handelt.

Seit dem 1. Januar 2003 profitieren die Versicherten der deutschen Kraftfahrzeugversicherung von einer neuen EU-Richtlinie auf der Grundlage des deutschen Versicherungsrechts. Dementsprechend müssen alle in Europa tätigen Kfz-Versicherer für jedes Land einen Experten benennen, der sich um die Schadenregulierung kümmert. Die Richtlinie gilt für den Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, d.h. für den Fall, dass die andere Partei des Unfalls auch der Verursacher war. In den Fällen, in denen die eigene Kaskoversicherung des Opfers haftet, muss sich der Geschädigte direkt an seine Kfz-Versicherung wenden. Die EU-Richtlinie ist für alle in der EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein ansässigen Kfz-Versicherungen verbindlich.

Der von einer Kfz-Versicherungsgesellschaft bestellte Sachverständige muss den Schaden innerhalb von drei Monaten im Namen der betreffenden Kfz-Versicherungsgesellschaft begleichen. Geschieht dies nicht, sollte sich der Geschädigte entweder an den Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg oder an seine eigene Kfz-Versicherung wenden, um das weitere Vorgehen zu klären.

Deutsche Autofahrer, die beispielsweise in Frankreich an einem Unfall beteiligt waren, müssen sich an den von der französischen Kfz-Versicherung des Unfallgegners benannten Experten in Deutschland wenden, um die Schadenregulierung einzuleiten. Informationen über die Namen und Kontaktdaten von Vertretern ausländischer Kfz-Versicherungen in Deutschland erhalten Sie bei der zentralen Anlaufstelle für Kfz-Versicherungen, die unter der bundesweiten Nummer 0180/25026 erreichbar ist.

Andernfalls empfehlen die Kfz-Versicherer weiterhin, die Grüne Karte mitzuführen, auch wenn sie nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Ein weiteres Dokument, das die Schadenregulierung nach einem Unfall im Ausland erheblich erleichtern kann, ist der European Accident Report, der bei der Kfz-Versicherung angefordert werden kann. Hier haben die am Unfall beteiligten Parteien die Möglichkeit, den Verlauf des Unfalls in mehreren Sprachen festzuhalten und so die Arbeit der Kfz-Versicherer zu erleichtern.