Umweltzonen

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Seit Anfang 2008 werden bundesweit die sogenannten Umweltzonen eingerichtet. Es besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung von Umweltzonen in einzelnen Städten, sondern wird von den kommunalen Verwaltungen von Fall zu Fall entschieden. Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung ist die Umweltzone von geringerer Bedeutung. Ziel der Umweltzonen ist es, die Partikelbelastung in den Innenstädten zu reduzieren, die nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit für bis zu 370.000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich ist.

Verstöße gegen die Richtlinien der Umweltzonen werden mit einer Geldstrafe von 40,- Euro sowie 1 Punkt in Flensburg bestraft.

Nach einem 3-Stufen-Plan sollen die Umweltzonen immer weiter gestrafft werden. Zunächst dürfen alle Fahrzeuge mit roten, gelben oder grünen Plaketten in die Umweltzonen einfahren oder parken. In weiteren Schritten dürfen die Fahrzeuge mit der roten Plakette nicht mehr in Umweltzonen gefahren werden, bevor nur noch Fahrzeuge mit der grünen Plakette in die Umweltzonen gefahren werden dürfen. Ein Verkehrsschild, das an ein „Zone 30-Schild“ erinnert, informiert über den aktuellen Zustand der jeweiligen Umweltzonen. Unterhalb dieses Zeichens befindet sich ein zusätzliches Zeichen, das alle Aufkleber darstellt, mit denen der Zutritt erlaubt ist.

Die Einrichtung von Umweltzonen betrifft vor allem ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter und Benzinmotoren ohne geregelte Katalysatoren. Ausnahmen bestehen bis zum 31.12.2009 für Fahrzeuge mit roten oder kurzfristigen Nummernschildern. Darüber hinaus wird allen Benzinmotoren mit geregelten Katalysatoren sowie Reise- und Stadtbussen eine Nachfrist bis zu diesem Zeitpunkt eingeräumt. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind noch bis einschließlich 31.12.2008 vom Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen ausgenommen.

Natürlich haben die Umweltzonen nicht nur Freunde, sondern auch eine ganze Reihe von Gegnern. In ihren Lagern wird vor allem argumentiert, dass die Feinstaubbelastung durch die Umweltzonen, angeblich nur 2 – 3 %, kaum reduziert werden kann und dass die damit verbundenen Nachteile daher in keinem gesunden Verhältnis zueinander stehen.
Der wirtschaftliche Schaden durch die Einführung der Umweltzonen wird auf rund 1 Milliarde Euro geschätzt, wovon der größte Teil auf den Kauf oder Umbau von Neufahrzeugen entfällt. Darüber hinaus ist die Nachrüstung älterer Fahrzeuge wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der Wert dieser Fahrzeuge weit unter den Kosten der Nachrüstung liegt.
All dies führt zu massiven Problemen für die Bewohner der Umweltzonen, wenn ihr Fahrzeug nicht den Anforderungen an die Plaketten entspricht und sogar der Zugang zu den eigenen vier Wänden nicht mehr erlaubt ist.