Mallorcapolice

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Bei der Mallorcapolice handelt es sich um eine Zusatzversicherung aus dem Bereich der Kfz-Versicherung. Die Mallorcapolice spielt immer dann eine Rolle, wenn sich der Versicherungsnehmer während eines Auslandsaufenthaltes einen Miet- oder Leihwagen nimmt. Der Name Mallorcapolice hat sich wohl vor allem deshalb im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert, da die gleichnamige Baleareninsel als beliebtes Ziel deutscher Touristen gilt.

Bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs im Ausland mit dem Mietvertrag wird in der Regel gleichzeitig auch eine Haftpflichtversicherung mit einer in dem betreffenden Land ansässigen Kfz-Versicherung abgeschlossen. Allerdings sind die jeweils gültigen Obergrenzen des Auslandsschutzes zu beachten, da die Kfz-Versicherung, die das Risiko der Haftpflichtversicherung trägt, nur bis zum Erreichen dieser Obergrenze haftet. Das Risiko einer Beschädigung des Mietwagens hingegen wird von der Kaskoversicherung der Autovermietung getragen. Die Prämie für die Kaskoversicherung wird auf den Mietpreis übertragen.

Die Mallorcapolice kann für einen Zeitraum von einem Monat bis zu einem Jahr bei allen deutschen Kfz-Versicherungen abgeschlossen werden. Bei einigen Autoversicherungen ist die einmonatige Mallorcapolice bereits Bestandteil der Regelversicherung. Ausländische Reisende sollten sich im Zweifelsfall auf dem Vorfeld bei ihrer Kfz-Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Mallorquinische Kapolizität erkundigen.

Sinn und Zweck der Mallorcapolice ist es nun, den eventuell entstehenden Differenzbetrag zwischen der Deckungsobergrenze und der tatsächlichen Schadenshöhe zu übernehmen. Daher kann die Mallorcapolice als erweiterte Haftpflichtversicherung bezeichnet werden, die mit der eigenen Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss, wenn dies vom Versicherungsnehmer gewünscht wird. Die verbindlich vorgeschriebene Mallorca-Police ist zwar nicht zwingend, aber angesichts teilweise eher niedriger Deckungsgrenzen im Ausland unter Umständen dennoch zu empfehlen. In Spanien liegt die Deckungsgrenze beispielsweise bei 350.000 Euro und in Griechenland bei 500.000 Euro, in anderen Ländern werden sie von den Kfz-Versicherungen teilweise aber maximal 5-stellige Beträge übernommen.

 

Ist in Deutschland kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit auch keine Kfz-Versicherung vorhanden, sollte in jedem Fall eine sogenannte Traveller-Versicherung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für das Ausland. Die Reiseversicherung kann jedoch nicht nur mit Kfz-Versicherungen, sondern auch mit Automobilclubs, wie z.B. dem ADAC, abgeschlossen werden. Genau wie die Mallorcapolice ist auch die Traveller-Police keine Vollkaskoversicherung.